Fragen Sie den Küchenmeister

Renate Mitulla stellte am Mittwoch, den 16. Juli 2008 folgende Frage:

Nettogewicht auf Speisekarten?

Sehr geehrter Herr Scheller,

in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung habe ich gelesen, dass auf Speisekarten das Nettogewicht angegeben werden muss, wenn man z. B. "170g Steak" schreibt. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich habe noch gelernt, dass man das ursprüngliche Gewicht schreibt und eigentlich jeder weiß, dass durch den Garverlust dann das Gewicht des Steaks auf dem Teller reduziert ist.

Hat sich da was geändert? Kann man das irgendwo nachlesen was jetzt stimmt?

Viele Grüße aus dem schönen Norden.
Renate Mitulla

Der Küchenmeister antwortet:

Die Frage sorgte in der Newsgroup bereits für aufgeregte Diskussionen. Rechtlich gesehen spielt die Erwartungshaltung des Kunden keine Rolle, sondern das, mit dem ein "informierter Kunde" zu rechnen hat.


Beim Steak ist der Fall klar: damit meint man die Portion vor dem Braten.
Beim Sauerbraten z.B. ist der Fall andersherum: da wird erst nach dem Garen portioniert, also da ist es das Nettogewicht.

Das ganze ist immer noch teilweise umstritten, mir ist nicht bekannt, ob es Gerichtsurteile dazu gibt.

 

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